Rechtliches
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Änderung des Urheberrechts (§ 60a UrhG) ab 1. März 2018
Am 1. März 2018 trat das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG) in Kraft.
Die gute Nachricht dabei lautet: Es bedarf bis auf weiteres keiner Einzelmeldung an die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort).
- Eine anschauliche kurze Übersicht finden Sie bei der Uni Potsdam:
https://www.uni-potsdam.de/de/zfq/lehre-und-medien/services/up2date/nr17/neues-urheberrechtsgesetz.html - Sehr empfehlenswert für einen Einstieg ins Thema:
das Erklärvideo auf der folgenden Seite (nebst Verlinkung zum Bundesgesetzblatt und einer Synopse):
https://elan-ev.de/themen_p60.php - Direkt zur Synopse („Lehrmaterial nach § 60a UrhG bereitstellen - was ist neu, was bleibt?“):
https://elan-ev.de/dateien/Synopse_52a_60a_20180112.pdf
Weitere Informationen:- Newsmeldung der Universität Hamburg
- Im MMKH-Praxisleitfaden zum Recht bei E-Learning, OER und Open Content ist die neue Rechtslage in Bezug auf die Schranken zu Wissenschaft und Bildung gemäß dem UrhWissG nachzulesen:
https://www.mmkh.de/ueber-uns/publikationen.html (Abschnitt Rechtsfragen) - Urheberrechts-FAQ Hochschullehre der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt
- Eine anschauliche kurze Übersicht finden Sie bei der Uni Potsdam:
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