Wichtige VPL-Info zu SMP-Prüfungen ab SoSe 2018

Wichtige VPL-Info zu SMP-Prüfungen ab SoSe 2018

von Susanne Lutz -
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Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

hier nachfolgend finden Sie  eine Information zum Thema "Semester­begleitende Modulprüfung (SMP)" von Frau Prof. Nikola Fee Budilov-Nettelmann (Vizepräsidentin für Studium und Lehre) zu Ihrer Kenntnisnahme:

Eine SMP ist eine Prüfung außerhalb der Prüfungszeit.  Da sich im September 2017 die Rahmenordnung (RO) geändert hat, gebe ich Ihnen hier ein paar wichtige Informationen hinsichtlich der Prüfungen (insbesondere zu Informations­pflichten durch Sie als Dozentin / Dozent, zur Abmeldung von Prüfungen durch die Studierenden und zu den Nachprüfungen).

-        Teilprüfungen und Modulnote: Die semesterbegleitende Modulprüfung kann aus einer einzelnen, aber auch aus mehreren Teilprüfungen bestehen, § 8 Abs. 3 RO. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, sind diese zu einer Modulnote zusammenzufassen, § 9 Abs. 2 S. 2 RO. Die Modulbeschreibung kann das Bestehen sämtlicher oder einer Mindestzahl von Prüfungsleistungen vorsehen, § 9 Abs. 2 S. 3 RO.

-        Information zum Prüfungsschema (§ 9 Abs. 6 RO): Innerhalb der ersten beiden Veranstaltungs­wochen sind Informationen zum Prüfungsschema durch die Dozentin bzw. den Dozenten zu geben. Beim Prüfungsschema handelt es sich um Angaben

  • zur Prüfungsart gemäß Studienplan (hier als SMP),
  • zur Prüfungsform (Klausur, sonstige schriftliche Arbeit, mündliche Prüfung etc., § 8 Abs. 1 RO),
  • zum Umfang und Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Prüfung sowie
  • zu zugelassenen Hilfsmitteln, Gewichtung und Bewertung von (Teil)Prüfungsleistungen
  • und im Falle von mehreren Teilprüfungen zum Umgang mit nichtbestandenen Teilprüfungen.

Das Prüfungsschema wird zeitgleich im Kursraum des Moduls auf der Lernplattform der TH Wildau veröffentlicht.

-        Die Modulprüfung in der Art SMP ist so zu organisieren, dass sie bis spätestens zum letzten Tag des Sommersemesters bewertet worden ist, § 20 Abs. 9 S. 1 RO.

-        Abmeldung von Prüfungen: Die Studierenden können sich (nur) innerhalb der ersten drei Veranstaltungswochen im Campusmanagementsystem von der Prüfung abmelden, § 20 Abs. 9 S. 3 RO. Im Fall von mehreren Teilprüfungen umfasst die Abmeldung alle Teilprüfungen des Moduls in dem entsprechenden Semester, § 20 Ab. 9 S. 4 RO.

-        Nachprüfungen: Die erste Nachprüfungsmöglichkeit zu einer Modulprüfung der Art SMP besteht in der Folgematrikel (also im SS 2019!), die zweite Nachprüfungsmöglichkeit in der darauf folgenden Matrikel. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss, § 20 Abs. 10 RO.

Hinweis: Eine Sonderregelung für SMP des vierten Semesters Bachelor WR (Arb II, SRE II, WiINf II, FE III) enthält die studiengangspezifische Prüfungsordnung (SPO) in § 7 Abs. 10. Diese dortige Regelung wurde nicht verändert.

https://www.th-wildau.de/files/2_Dokumente/Amtliche_Mitteilungen/2016_11_SPO_WR_Ba_gesamt.pdf

-        Sonderregelungen (§ 20 Abs. 11 RO): Ist es einem Studierenden aufgrund eines wichtigen, von ihm nicht zu vertretenden Grundes nicht möglich, eine oder mehrere Teilleistungen einer Modulprüfung der Art SMP zu erbringen, muss er dies dem Dozenten unverzüglich anzeigen. In diesem Fall greifen die Regelungen des Prüfungsschemas gemäß § 20 Abs. 6. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss.

Die Rahmenordnung in der aktuellen Fassung finden Sie auf der Webseite der TH Wildau.

https://www.th-wildau.de/files/2_Dokumente/Amtliche_Mitteilungen/2017_46_Rahmenordnung.pdf

Mit kollegialen Grüßen
Nikola F. Budilov-Nettelmann

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Prof. Nikola Fee Budilov-Nettelmann
Vizepräsidentin für Studium und Lehre
Vice-president for studies and learning