Liebe Kolleginnen und Kollegen,
neben dem meteorologischen Frühlingsanfang ist heute auch der Tag des Inkrafttretens des Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG).
Die gute Nachricht dabei lautet: Es bedarf bis auf weiteres keiner Einzelmeldung an die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort).
- Sehr empfehlenswert für einen Einstieg ins Thema: das Erklärvideo auf der folgenden Seite (nebst Verlinkung zum Bundesgesetzblatt und einer Synopse):
https://elan-ev.de/themen_p60.php - Direkt zur Synopse („Lehrmaterial nach § 60a UrhG bereitstellen - was ist neu, was bleibt?“):
https://elan-ev.de/dateien/Synopse_52a_60a_20180112.pdf - Hier eine grafische Übersicht zum Thema:
https://www.e-learning.tu-darmstadt.de/media/elc/__relaunch/dienstlesitungen/rechtsfragen/Info_Schaubild_Material_inLehre_AnpassungFeb2018_v3.png - Eine übersichtliche Handreichung zur Änderung des Urheberrechts von Prof. Dr. Gabriele Beger finden Sie hier:
http://www.sub.uni-hamburg.de/service/publizieren/rechtsfragen/handreichung-zur-aenderung-des-urheberrechts-ab-01-maerz-2018.html
Weitere Information:
- Newsmeldung der Universität Hamburg
- ausführliches Dossier der SUB Hamburg
- Im MMKH-Praxisleitfaden zum Recht bei E-Learning, OER und Open Content ist die neue Rechtslage in Bezug auf die Schranken zu Wissenschaft und Bildung gemäß dem UrhWissG nachzulesen:
https://www.mmkh.de/newsmaterial/materialdownloads.html
Diese Informationen stehen Ihnen auch im Infokursraum für Lehrende zur Verfügung:
https://elearning.th-wildau.de/course/view.php?id=714#urh
Viel Spaß bei der Lektüre wünscht
Susanne Lutz
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ZQE - Zentrum für Qualitätsentwicklung
Bereich "Service Lernen und Lehren" [SeL²]
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