Gemäß VDI-Richtlinie 3780 ist der Begriff Technik wie folgt definiert: Technik umfasst "die Menge der nutzenorientierten, künstlichen, gegenständlichen (Artefakte oder Sachsysteme)“ bzw. „die Menge menschlicher Handlungen und Einrichtungen, in denen Sachsysteme entstehen“ umfasst.